Fairness und Renditeorientierung

 

Durch das ausgeklügelte Konzept des vorliegenden DeWI-Beteiligungsmodells können trotz der Sicherheit der Anlage bereits in der Bestandsphase beachtliche Renditen von bis zu 7% pro Jahr (Kapitalkontoverzinsung) erwirtschaftet werden, die dem Anleger vierteljährlich in Form von Vorab-Ausschüttungen zur Verfügung gestellt werden. In dieser Phase des Beteiligungsmodells erhält der Initiator keine Beteiligung an anfallenden Gewinnen, er wird lediglich für seine Dienstleistungen (Hausverwaltung, Vermietung, Asset-Management, etc.) marktgerecht vergütet.

In der Gewinnverteilung nach Veräußerung der Immobilien zeigt sich die besondere Fairness des DeWI-Beteiligungskonzepts.

Hier und erst hier beginnt nämlich die ‚Kasse des Initiators’, der DeWI Deutsche Wertimmobilien GmbH, zu klingeln – und das auch nur, wenn gut gearbeitet wurde und Sie als Anleger die in Aussicht gestellte Rendite von 7% p.a. (Kapitalkontoverzinsung) auch wirklich erhalten haben.

Bei Verteilung der Veräußerungserlöse wird nämlich zunächst geprüft, ob die Investoren tatsächlich die avisierte Rendite (Kapitalkontoverzinsung bis zum Verkauf der Immobilien) erhalten haben - eventuell fehlende Ausschüttungen werden nun vor der Ermittlung der weiteren Gewinnverteilung aufgefüllt. Erst im Anschluss hieran, wird ermittelt in welcher Höhe darüber hinaus Gewinne erzielt werden konnten und dieser, die jährlichen Renditeansprüche der Investoren übersteigende Anteil, wird zwischen Anlegern und Initiator / Fondsmanager je zur Hälfte geteilt.

Dieses Gewinnverteilungskonzept sorgt dafür, dass die Interessen von Anlegern und Fondsmanagement stets gleichgerichtet sind. Das Fondsmanagement behält -allein zur Verfolgung der eigenen wirtschaftlichen Interessen- bei allen Entscheidungen stets Rendite und Ertrag der Investoren im Auge, generiert es doch durch die paritätische Endgewinnverteilung hierdurch nennenswerte eigene Erträge.

Im Ergebnis entsteht für das Fondsmanagement ein hochmodernes, erfolgsorientiertes Incentive-Vergütungsmodell, bei dem das Fondsmanagement bereits systembedingt stets das ‚Anlegerwohl’ im Auge behalten wird.  

Durch den Wegfall hoher Anfangsvergütungen des Initiators – im DeWI-Konzept erfolgt lediglich ein angemessener Kostenersatz für die Leistungen des Initiators-  die Fonds / Beteiligungsmodellen als sogenannte front-up Kosten weitverbreitet in beträchtlicher Höhe in Rechnung gestellt werden, ist die Investitionsquote der DeWI-Investorengemeinschaften außerordentlich hoch; ein Umstand, der unter anderem auch der Renditekalkulation des vorgestellten Beteiligungsmodells und damit den Anlegern zu Gute kommt. 

Das Management zeigt aufgrund der gewählten Vergütungsstruktur Vertrauen in die eigenen Stärken hinsichtlich Objektauswahl, -bewirtschaftung  und -verkaufsfähigkeit der Gesellschaftsobjekte und unterstreicht damit den Glauben an das vorgestellte und angebotene Beteiligungskonzept.
 

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